Approbation beantragen Hessen -HLfGP jetzt schneller durch neue Behörde (PQZ) - Licht am Ende des Tunnels?!
- Bianca Kopp
- vor 13 Minuten
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Approbation beantragen in Hessen: Was ändert sich genau?
„Approbation beantragen in Hessen“ – für viele ausländische Ärzt:innen aus einem nicht EU land war das bisher ein zermürbender Marathon durch lange Wartezeiten, unklare Rückmeldungen und kaum erreichbare Behörden. Zuständig war das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) – allerdings oft überlastet und mit komplexen internen Abläufen, die Betroffene nur schwer durchschauen konnten.
Jetzt kommt Bewegung ins System:
Mit dem neu geschaffenen Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) gibt es erstmals eine vorgeschaltete Stelle, die alle Approbationsanträge in Hessen zentral entgegen nimmt, prüfen und vorsortieren soll.
Das Ziel ist klar: mehr Transparenz, kürzere Bearbeitungszeiten – und endlich ein strukturierter Weg zur Approbation.
Aber bringt das PQZ wirklich die erhoffte Entlastung? Wird die Beantragung der Approbation in Hessen dadurch wirklich einfacher, planbarer – schneller? In diesem Artikel erfährst du, was sich konkret ändert, was das für deinen Antrag bedeutet – und ob das neue Verfahren tatsächlich das Licht am Ende des Behördentunnels ist.
Durch unseren Antragsservice für Berufserlaubnis und Approbation sind wir auf die Neuerungen aufmerksam geworden und wir bei match me medical nehmen es natürlich genau unter die Lupe.
Approbation beantragen in Hessen: Was ändert sich genau?
Ab dem 01.04.2025 ändert sich das Antragsverfahren für die ärztliche Approbation in Hessen grundlegend. Ab diesem Datum sind alle Anträge zunächst an das Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) zu richten – und nicht mehr direkt an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege.
Das PQZ übernimmt ab dann die formale Prüfung auf Vollständigkeit: Es kontrolliert, ob alle Unterlagen korrekt eingereicht wurden, fordert bei Bedarf fehlende Dokumente nach und sorgt dafür, dass das Formular zur Approbationsbeantragung korrekt ausgefüllt ist. Erst nach Abschluss dieser Vorprüfung wird der Antrag an das HLfGP weitergeleitet.
Ziel dieser Umstellung ist es, das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege zu entlasten. Künftig soll sich das Landesamt ausschließlich auf die inhaltliche Bearbeitung und die Weiterleitung an die Landesärztekammer konzentrieren können – das spart Zeit und reduziert Rückfragen.
Eine weitere Neuerung betrifft die Anlage 1 zum Antragsformular bei der Beantragung der Approbation. Bisher mussten viele Unterlagen im Original eingereicht werden – ein aufwändiger und oft risikobehafteter Schritt für Bewerber:innen aus dem Ausland.
Ab sofort gilt: Es reichen beglaubigte Kopien der erforderlichen Dokumente. Das erhöht nicht nur die Sicherheit für Antragsteller:innen, sondern vereinfacht auch den Versand und die Vorbereitung der Unterlagen deutlich.
Ziele und Vorteile der neuen Struktur beim Approbation beantragen in Hessen
Wer in den letzten Jahren in Hessen eine Approbation beantragen wollte, brauchte vor allem eines: Nerven aus Stahl. Unter den ausländischen Ärzt:innen aus einem Drittland galt das Bundesland als trauriger Spitzenreiter, wenn es um lange Bearbeitungszeiten, fehlende Kommunikation und einen undurchsichtigen Behördenapparat ging.
So war es bisher: Frust, Stillstand und verlorene Zeit
Im alten Verfahren lief alles direkt über das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) . In der Praxis hieß das für viele Ärzt:innen eine Wartezeit, zum Teil bis zu 2 Jahren, allein auf die Ausstellung der Berufserlaubnis, selbst wenn ein konkreter Arbeitsvertrag bereits vorlag. Schriftverkehr verlief ins Leere, Anfragen blieben unbeantwortet, eingeschaltete Anwält:innen wurden schlichtweg ignoriert. Einen festen Ansprechpartner? Fehlanzeige!
Diese strukturelle Überforderung bedeutete für viele Bewerber:innen: Wertvoller Zeitverlust, keine Planungssicherheit – und ein Gefühl völliger Ohnmacht im Anerkennungsprozess. Für manche war das sogar das Ticket zurück in die ursprüngliche Heimat und das alles nur wegen einer unzureichenden Verarbeitungskapazität beim Land.
So soll es jetzt laufen: PQZ als Vorschaltstelle bringt Ordnung
Genau hier setzt die neue Struktur an: Mit dem neu geschaffenen Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) gibt es ab sofort eine zentrale Vorprüfstelle, die alle eingehenden Anträge zunächst auf Vollständigkeit und formale Korrektheit prüft. Nur vollständig geprüfte Unterlagen werden anschließend an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) weitergeleitet, welches sich dann um die inhaltliche Bewertung und finale Entscheidung kümmert.
Was bedeutet das für dich?
Klare Prozesse: Die Anforderungen und notwendigen Unterlagen werden standardisiert.
Mehr Planbarkeit: Unvollständige Unterlagen fallen nicht einfach unter den Tisch – du bekommst Rückmeldungen.
Beschleunigung: Das HLfGP soll durch die Entlastung schneller arbeiten können, da nur geprüfte Fälle auf dem Tisch landen.
Ob diese neue Zweistufigkeit tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung führt, bleibt abzuwarten – aber die Richtung stimmt schon mal.
Wem hilft das neue Verfahren bei der Beantragung der Approbation?
Das neue zweistufige Verfahren mit dem Pflegequalifizierungszentrum kommt in erster Linie Erstantragsteller:innen zugute – also Ärzt:innen, die ihren Approbationsantrag in Hessen neu stellen und bisher noch keine vollständige Unterlageneinreichung beim Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege vorgenommen haben.
Diese Gruppe profitiert besonders davon, dass ihre Unterlagen künftig systematisch auf Vollständigkeit geprüft werden – noch bevor sie an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege weitergeleitet werden. Das minimiert die Gefahr, monatelang ohne Rückmeldung zu bleiben, weil die Anträge sich stapeln und keiner da ist, der sie sichtet. Gleichzeitig wird der Prozess durch klare Kriterien und eine strukturierte Vorprüfung nachvollziehbarer und planbarer.
Welchen Vorteil haben Ärzte, die nach ihrer Beantragung der Approbation in Hessen schon lange warten?
Die strukturelle Neuausrichtung durch das Pflegequalifizierungszentrum betrifft nicht nur neue Antragsteller:innen, also Erstanträge. Auch Ärzt:innen, die bereits seit Monaten oder gar Jahren auf eine Rückmeldung ihres Antrags zur Approbation in Hessen warten, ziehen ihren Profit daraus. Das neue PQZ übernimmt die Prüfung der neuen Anträge und somit werden Kapazitäten bei den Sachbearbeitern des HLfGP frei für die Bearbeitung der schon gestellten Anträge. Außerdem können Sie auch noch im Nachgang die Kenntnisprüfung(KP) beantragen, damit sich der Weg in den Job beschleunigt.
Wollen Sie eine KP machen – werden Sie jetzt aktiv!
Gleichwertigkeitsprüfung oder Kenntnisprüfung? Du hast die Wahl!
Im aktuellen Verfahren können Antragsteller:innen inzwischen im Formular selbst entscheiden, ob sie eine Kenntnisprüfung (KP) ablegen oder lieber eine Gleichwertigkeitsprüfung ihrer Unterlagen beantragen möchten. Doch diese Wahlmöglichkeit ist nicht klar genug gekennzeichnet – viele Ärzt:innen übersehen sie oder deuten sie nicht als das, was es ist. Mache dein Kreuz in das erste Kästchen unter Punkt 1 im Anhang 4 des Antrags auf Approbation und damit machst Du deutlich , dass Du die Kenntnisprüfung wählst.
Die Änderung basiert auf dem Entschluß des Bundesrates vom 05.07.2024, mit dem Ziel, die Beantragung der Approbation für ausländische Ärzt:innen bundesweit zu beschleunigen. Hintergrund ist die massive Überlastung der Gutachterstellen nicht nur in Hessen - Vorreiter waren Bayern und NRW. Durch die bewusste Entscheidung für die Kenntnisprüfung sollen Wartezeiten vermieden und Verfahren gezielt verkürzt werden. Siehe auch folgenden Blogbeitrag.
Tipp für Ärzt:innen mit „Altverfahren“: Jetzt proaktiv handeln!
Auch wer seinen Antrag bereits vor Monaten gestellt hat und seither kaum vorankommt, kann (und sollte) jetzt handeln. Denn die neue Wahlfreiheit gilt nicht nur für neue Anträge, sondern kann auch nachträglich eingefordert werden – durch eine kurze formlose Mitteilung an die Behörde.
Beachte: Wenn Du schon für das Gutachten zur Gleichwertigkeit bezahlt hast, bekommst Du kein Geld zurück und musst trotzdem für die Kenntnisprüfung bezahlen!
So gehst du vor:
Schreibe eine E-Mail an das HLfGP und gib dein Aktenzeichen an.
Bitte darin explizit um die Zulassung zur Kenntnisprüfung, statt auf die Gleichwertigkeitsprüfung zu warten.
Teile mit, wann du voraussichtlich prüfungsbereit bist.
KP-Termine sind angeblich aktuell gut verfügbar – und individuelle Wunschtermine werden in vielen Fällen berücksichtigt. Damit haben wartende Ärzt:innen endlich die Chance, die Kontrolle über ihren Approbationsprozess in Hessen zurückzugewinnen.
Was ist der Unterschied zwischen der Kenntnisprüfung und der Gleichwertigkeitsprüfung?
Bei der Gleichwertigkeitsprüfung wird deine Ausbildung auf formale Übereinstimmung mit der Deutschen geprüft – bei der Kenntnisprüfung musst du dein medizinisches Wissen praktisch unter Beweis stellen.
Kurz gesagt:
Gleichwertigkeitsprüfung = Papierprüfung deiner Ausbildung.
Kenntnisprüfung = praktische Prüfung deines Wissens (kleine Unterschiede je nach Bundesland).
Für wen ist die Gleichwertigkeitprüfung beim Approbation beantragen in Hessen weiterhin empfehlenswert?
Auch wenn die Kenntnisprüfung für viele Ärzt:innen aktuell der schnellere Weg ist, gibt es nach wie vor Fälle, in denen es sich lohnt, auf eine Gleichwertigkeitsprüfung zu setzen – insbesondere bei berufserfahrenen Fachärzt:innen, Oberärzt:innen oder Chefärzt:innen, die bereits über Jahre im Ausland in ihren Positionen gearbeitet haben. Zusätzlich ist durch die Umstrukturierung zu erwarten, dass die Bearbeitung durch die freigewordenen Kapazitäten schneller erfolgen wird, weil sicher einige Antragsteller:innen auf die Kenntnisprüfung umsteigen werden.
Für diese Zielgruppe stehen die Chancen gut, dass ihre Qualifikationen als gleichwertig mit der deutschen ärztlichen Ausbildung anerkannt werden – was im Idealfall zur direkten Approbation ohne zusätzliche Prüfungen führt. Gerade bei komplexeren Berufslaufbahnen oder Spezialisierungen kann dies ein sinnvoller Weg sein, insbesondere wenn detaillierte Nachweise und strukturierte Weiterbildungen mit Praxiserfahrung aus dem Ausland vorliegen.
Anders sieht es bei Ärzt:innen ohne relevante Berufserfahrung oder mit nicht strukturiert dokumentierten Ausbildungswegen aus: In diesen Fällen läuft die Prüfung der Gleichwertigkeit ohnehin meist auf das Ergebnis hinaus, dass eine Kenntnisprüfung erforderlich ist – was zusätzliche Monate Wartezeit kosten kann.
Unser Fazit
Die Approbation beantragen in Hessen war bislang für viele ausländische Ärzt:innen mit langen Wartezeiten und fehlender Transparenz verbunden. Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) war überlastet, Rückmeldungen blieben oft komplett aus.
Seit dem 01.04.2025 übernimmt das neue Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) die Vorprüfung aller Anträge, bevor diese an das HLfGP weitergeleitet werden. Das sorgt für strukturierte Abläufe und soll das Verfahren beschleunigen – besonders für Erstantragsteller:innen. Zudem können Antragsteller:innen im Formular zwischen Kenntnisprüfung und Gleichwertigkeitsprüfung wählen – eine Änderung auf Basis des Bundesratsbeschluß vom 05.07.2024. Wer bereits wartet, kann aktiv werden und beim HLfGP die Kenntnisprüfung beantragen. Die Gleichwertigkeitsprüfung ist vor allem für Fachärzt:innen mit langjähriger Erfahrung sinnvoll. Für alle anderen führt sie meist ohnehin zur Kenntnisprüfung – hier ist es effizienter, diesen Weg direkt zu wählen, um schneller zur Approbation in Hessen zu gelangen.
Eine gute Nachricht zum Schluss:
Wir haben telefonisch bei nur 2 Versuchen und keiner stundenlangen Warteschleife einen freundlichen, hilfsbereiten Mitarbeiter des PQZ erreicht, der uns alle Fragen beantwortet hat und uns versichert hat: „Es sind derzeit genug KP-Termine und FSP- Termine in Hessen verfügbar.” Ein weiterer Telefonversuch kann also lohnenswert sein.
Unser in diesem Blog weitergegebenes Wissen haben wir zu einem großen Teil aus diesem langen, ergiebigen Telefonat mit dem kompetenten Sachbearbeiter des PQZ erworben.
FAQ – “Approbation beantragen Hessen” mit dem HLfGP und PQZ
Was ist das PQZ und welche Rolle spielt es bei der Beantragung der Approbation in Hessen?
Das Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) ist seit dem 01.04.2025 die neue vorgeschaltete Stelle in Hessen. Es prüft alle eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit, bevor sie an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) weitergeleitet werden. Ziel ist es, den Approbationsprozess in Hessen zu beschleunigen und standardisierter zu gestalten.
Wohin muss ich meinen Antrag auf Approbation in Hessen ab jetzt senden?
Ich habe meinen Antrag schon vor Monaten gestellt – muss ich jetzt etwas tun?
Was ist der Unterschied zwischen Gleichwertigkeitsprüfung und Kenntnisprüfung?
Für wen lohnt sich die Gleichwertigkeitsprüfung weiterhin?
Wie kann ich im Antrag angeben, dass ich die Kenntnisprüfung machen möchte?
Gibt es aktuell ausreichend KP Termine in Hessen?
Welche Vorteile bringt das neue Verfahren mit PQZ und HLfGP insgesamt?
Quellen
PQZ_ Adresse
HLfGP - Antrag auf Approbation
Bundesratbeschluss vom 05.07.2024
Landesärztekammer- Merkblatt zur Kenntnisprüfung
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